AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 1. Januar 2020 für die Geschäftsbeziehungen zwischen den KundInnen und BROWS N BEAUTY.

§ 2 Angebote

Die Angebote von BROWS N BEAUTY sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren. Im Fall des Lash Liftings ist eine Behandlung von Personen im Alter von 16 Jahren bei schriftlich vorliegender Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich.

2. Für eine erfolgreiche Terminvergabe sind BROWS N BEAUTY wahrheitsgemäß Vor- und Nachname der KundInnen und eine Telefonnummer mitzuteilen.

3. Vereinbarte Termine sind eine beiderseitige Willenserklärung und für beide Parteien bindend.

4. Kann ein Termin seitens BROWS N BEAUTY aufgrund von höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wird die KundInnen umgehend hierüber in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. BROWS N BEAUTY ist in diesem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Terminverzug durch die KundInnen

Terminabsagen sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich (per WhatsApp oder SMS) mitzuteilen. Im Fall einer nicht fristgerechten Terminabsage gilt Folgendes:

I) Für Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Behandlungspreises an.

II) Für Terminabsagen am selben Tag sowie bei Nichterscheinen der KundInnen zum vereinbarten Behandlungstermin ohne Absage fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% des Behandlungspreises an. Dies gilt ebenfalls für Termine, die aufgrund einer Verspätung seitens der KundInnen von mehr als 20 Minuten nicht mehr stattfinden können.

III) Die Ausfallgebühr entfällt, wenn die Einhaltung des Termins aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls der KundInnen nicht möglich ist und dies durch ein ärztliches Attest oder einen polizeilichen Bericht nachgewiesen werden kann. Die Ausfallgebühr entfällt außerdem, wenn der Termin noch rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.

IV) Für den Zeitpunkt bzw. die Rechtzeitigkeit der Terminabsage sind die Öffnungszeiten auf der Homepage maßgeblich.

V) Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens der KundInnen besteht nicht.

VI) Wird eine Behandlung im Anschluss an das zugehörige Beratungsgespräch aufgrund von vor Ort festgestellter Kontraindikatoren für die Behandlung oder Falschangaben der KundInnen nicht durchgeführt, so fällt für die Beratung eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 an.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste auf der Homepage.

2. Die Zahlungen für die kosmetischen Dienstleistungen sind sofort nach der Behandlung zur Zahlung fällig. Pigmentierungsarbeiten können mit vorheriger Absprache in zwei Raten gezahlt werden.

3. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung vergeben werden.

§ 6 Gewährleistung

1. Pigmentierungsmethoden (einschließlich Microbladingbehandlungen) : Da jeder Mensch über individuelle anatomische Voraussetzungen verfügt, können Mindest- und Höchstdauer, Grad der Verblassung und Hauttiefe der Pigmentierung sowie die für das gewünschte Ergebnis erforderliche Anzahl an Nachbehandlungen bei der Pigmentierung nicht garantiert oder gehaftet werden. Das endgültige Farbergebnis ist erst nach Abschluss des Heilungsprozesses erkennbar und kann je nach Hautbeschaffenheit variieren. Zudem ist es von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie Stoffwechsel, UV-Konsum und Pflege abhängig. BROWS N BEAUTY verwendet für die Behandlung ausschließlich in Deutschland produzierte, schwermetallfreie und hochverträgliche Qualitätspigmente. Im Fall der Korrektur oder Auffrischung einer Fremdarbeit wird mangels Gewissheit über die vom Fremdpigmentierer verwendeten Pigmente keine Haftung für ein eventuell auftretendes Durchscheinen dieser Farben übernommen.

2. Lash Lifting-Behandlung: Da jeder Mensch über individuelle anatomische Voraussetzungen verfügt, können Eintritt, Intensität sowie Mindest- und Höchstdauer von Liftingeffekt und Färbung nicht garantiert werden.

§ 7 Beschwerden und Reklamationen

Reklamationen im Bereich Microblading/ Permanent Makeup müssen innerhalb von 8 Wochen nach letztem Behandlungstermin gemeldet werden. BROWS N BEAUTY verweist weiterhin auf die Kundeninformation zu Gewährleistung, Risiken und Nachsorge, die vor jeder Behandlung von der KundinInnen sorgfältig gelesen und unterschrieben werden muss. Sollte eine Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder vor Gericht entschieden werden.

§ 8 Änderungsvorbehalte

1. BROWS N BEAUTY behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie der Preise vor.

2. Bei Erscheinen neuer AGB bzw. einer neuen Preisliste auf der Homepage verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

§ 9 Persönliche Daten und Privatsphäre

Die KundInnen versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Durchführung der geforderten Dienstleistung sind, wahrheitsgemäß an BROWS N BEAUTY weiterzugeben. Die Daten werden ggf. in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. BROWS ‚N BEAUTY verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und sie nicht ohne schriftliche Einwilligung der KundInnen an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von BROWS N BEAUTY.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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